Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen
Bundesgericht klärt Grundsatzfragen
Phyllis Scholl
Etienne Schön
Citation: Phyllis Scholl / Etienne Schön, Konzessionsabgaben für die Nutzung öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen, in: Jusletter 12. November 2018
Viele Gemeinwesen erheben eine Konzessionsabgabe für die Nutzung des öffentlichen Grund und Bodens durch elektrische Leitungen. Das Bundesgericht hat mehrere Urteile betreffend Konzessionsabgaben erlassen; das Urteil vom 28. Mai 2018 klärt mehrere bisher offene Fragen. Dieser Beitrag zeigt auf, welche Punkte es aus Sicht des Gemeinwesens und aus Sicht des Netzbetreibers zu beachten gilt, damit die Konzessionsabgabe rechtsgültig von Endverbrauchern erhoben werden darf.
Table of contents
1. Einleitung
2. Voraussetzungen für die Erhebung der Konzessionsabgabe im Allgemeinen
2.1. Gegenstand der Abgabe
2.2. Kreis der Abgabepflichtigen
2.3. Art der Anknüpfung und Höhe der Abgabe
3. Die Bemessung der Konzessionsabgabe im Besonderen
3.1. Massgebliche Prinzipien
3.1.1. Kostendeckungsprinzip
3.1.2. Äquivalenzprinzip
3.2. Konkretisierung der Art der Anknüpfung
3.3. Konkretisierung der Höhe der Abgabe
3.4. Zusätzlich einzuhaltende Bedingungen
4. Überwälzung der Konzessionsabgabe vom Netzbetreiber an Endverbraucher
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