Wenn Algorithmen (unfair) über Menschen entscheiden...
Welchen Schutz bietet die Datenschutz-Grundverordnung?
Romy Daedelow
Citation: Romy Daedelow, Wenn Algorithmen (unfair) über Menschen entscheiden..., in: Jusletter 26. November 2018
Gegenstand des Beitrags sind digitale Ungleichbehandlungen durch Algorithmen und die Frage, wie die Datenschutz-Grundverordnung damit umgeht. Intelligente Analysetechnologien ermitteln durch Algorithmen Zusammenhänge in Daten, die präzise Aus- und Vorhersagen über menschliche Verhaltensweisen und Fähigkeiten treffen können. Diese Analyseergebnisse können unfair, sogar diskriminierend sein. Mit diesem Beitrag soll aufgezeigt werden, dass ein datenschutzkonformer Einsatz von intelligenten Technologien auch ein Bewusstsein für Fairness und Datengerechtigkeit erfordert und die Datenschutz-Grundverordnung dafür gewisse Instrumente bereithält.
Table of contents
I. Einführung: «Der massgeschneiderte Arbeitnehmer»
II. Können Computer ungerecht sein?
III. Was kann die Datenschutz-Grundverordnung?
1. Profiling und automatisierte Entscheidungen
a. Zulässigkeit von Profilingmassnahmen
b. Zulässigkeit von automatisierten Entscheidungen
2. Kann aus der DSGVO ein Schutz vor Diskriminierung und Ungleichbehandlung abgeleitet werden?
a. Auskunfts- und Informationsrechte
b. Sanktionen und Schadensersatz
c. Massnahmen zur Risikominimierung und Compliance-Massnahmen
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