Table of contents
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1. Einleitung
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2. Kurzarbeitsentschädigung bedingt die Zustimmung des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit
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3. Wo endet die Risikosphäre der Arbeitgeberin?
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3.1. Betriebsrisiko, wirtschaftliches Risiko, höhere Gewalt
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3.1.1. Lohnfortzahlungspflicht bei bestehendem Entscheidungsspielraum
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3.1.2. Keine Lohnfortzahlungspflicht bei fehlendem Entscheidungsspielraum
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3.2. Schlussfolgerung
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4. Die zivilrechtliche Bedeutung der Zustimmung des Arbeitnehmers zur Kurzarbeit
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4.1. Fragestellung
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4.2. Wenn die Kurzarbeit in die Risikosphäre der Arbeitgeberin fällt
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4.3. Wenn die Kurzarbeit nicht in die Risikosphäre der Arbeitgeberin fällt
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4.4. Schlussfolgerung
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5. Lohn und Kurzarbeitsentschädigung bei Kündigung nach Anordnung der Kurzarbeit
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5.1. Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen der Kündigung
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5.2. Zivilrechtliche Konsequenzen der Kündigung
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5.3. Risiko der Missbräuchlichkeit der Kündigung
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6. Kurzfristiger Ferienbezug und Ferienbezug während Kurzarbeit
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6.1. Fragestellung
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6.2. Zulässigkeit der Anordnung kurzfristiger Ferien in betrieblichen Notsituationen
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6.3. Lohnzahlungspflicht bei Ferienbezug
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6.4. Kurzarbeitsentschädigung bei Ferienbezug
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7. Durch Arbeitgeberin angeordnete oder gesetzlich erzwungene Überstundenkompensation
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7.1. Fragestellung
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7.2. Zulässigkeit der Anordnung von Überstundenkompensation durch die Arbeitgeberin bei einem Arbeitsausfall in betrieblichen Notsituationen
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7.3. Gesetzlicher Zwang zur Überstundenkompensation während Kurzarbeit
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7.4. Aufhebung des gesetzlichen Zwangs zur Überstundenkompensation vom 21. März bis 20. September 2020
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8. Lohn und Kurzarbeitsentschädigung bei Krankheit des Arbeitnehmers während der Kurzarbeit
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8.1. Fragestellung
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8.2. Lohnfortzahlungspflicht der Arbeitgeberin bei Krankheit des Arbeitnehmers während Kurzarbeit
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8.2.1. Wenn die Kurzarbeit in die Risikosphäre der Arbeitgeberin fällt
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8.2.2. Wenn die Kurzarbeit nicht in die Risikosphäre der Arbeitgeberin fällt
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8.3. Kurzarbeitsentschädigung bei Krankheit des Arbeitnehmers
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9. Lohn und Kurzarbeitsentschädigung für besonders gefährdete Arbeitnehmer gemäss Art. 10b/c COVID-19-Verordnung 2
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10. Zusammenfassung