Grundsatzentscheide hinter den Kulissen zu den Notverordnungen des Bundesrates in der Covid-19-Krise
Susanne Kuster
Citation: Susanne Kuster, Navigieren auf Sicht, in: Jusletter 15. Februar 2021
Die Autorin beleuchtet als Leiterin des Krisenstabs Recht des Bundesamts für Justiz einige rechtliche Grundsatzentscheide zum Notverordnungsrecht des Bundesrates, die im Frühling 2020 zur Bewältigung der Covid-19-Krise unter hohem Zeitdruck gefällt werden mussten. Sie kommt in einer Rückschau zum Schluss: Das Notverordnungskonzept der geltenden Bundesverfassung hält passende Instrumente für ausserordentliche Situationen bereit. Zudem haben pragmatisches Navigieren auf Sicht und rasch verfügbare «Schwarmintelligenz» der Bundesverwaltung grundsätzlich tragfähige Ergebnisse hervorgebracht.
Table of contents
1. Notverordnungsrecht als Ergebnis eines pragmatischen und «schwarmintelligenten» Vorgehens
2. Notverordnungsrecht des Bundesrates
2.1. Realpolitisch breite Akzeptanz für Massnahmen des Bundesrates in der Covid-19-Pandemie
2.2. Anerkannte Voraussetzungen des Notverordnungsrechts des Bundesrates zum Schutz der äusseren und inneren Sicherheit
2.3. Verfassungsrechtliche Grundlage(n): Art. 185 Abs. 3 BV oder auch Art. 184 Abs. 3 BV?
2.4. Vom Notverordnungsrecht erfasste Schutzgüter
2.4.1. Weite Auslegung der Begriffe «öffentliche Ordnung» und «innere oder äussere Sicherheit»
2.4.2. Kritik aus der Rechtslehre: Ahistorisches Verständnis des Notverordnungsrechts?
2.5. Zulässigkeit von gesetzesderogierendem Notverordnungsrecht
2.6. Eingriffe in die föderale Kompetenzordnung
3. Die Tragweite von Art. 7 Epidemiengesetz
4. Fazit: Tragfähige rechtliche Grundlagen für die Epidemienbekämpfung – mit gewissem Verbesserungspotenzial
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