BGer – Das Bundesgericht bestätigt den von der Baudirektion des Kantons Zürich erlassenen kantonalen Gestaltungsplan für das Projekt «Innovationspark Zürich» auf dem Gelände des Militärflugplatzes Dübendorf. Es heisst die Beschwerden des Kantons Zürich, der Stiftung Innovationspark Zürich und zweier mit der Realisierung des Innovationsparks betrauten Gesellschaften gut und hebt den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich auf. (Urteile 1C_487/2020 und 1C_489/2020)
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