Selektive Covid-Testpflicht und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz
Artur Terekhov
Citation: Artur Terekhov, Selektive Covid-Testpflicht und arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz, in: Jusletter 28. Februar 2022
Bis vor kurzem sahen diverse private Arbeitgeber eine Zertifikatspflicht am Arbeitsplatz vor, woraus folgte, dass sich einzig ungeimpfte Mitarbeitende gegen Covid testen lassen mussten. In gewissen Kantonen bestanden/bestehen gar kantonale Verordnungsnormen, die v.a. im Gesundheitswesen eine Testpflicht einzig für ungeimpfte Angestellte vorsehen. Angesichts dessen, dass die Covid-Impfung keine sterile Immunität gegenüber Dritten vermittelt, hält diese unsachliche Differenzierung vor dem Bundesprivatrecht nicht stand. Daher erweisen sich Kündigungen von Mitarbeitenden, die sich einer solchen persönlichkeitsverletzenden Weisung widersetzen, als rechtswidrig.
Table of contents
I. Einleitung und Ausgangslage
II. Grundlagen zu Gleichbehandlung und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
III. Würdigung der Arbeitgeberweisung «Testpflicht nur für Ungeimpfte»
a. Rechtswidrigkeit einer entsprechenden rechtsungleichen Weisung
b. Rechtswidrigkeit einer entsprechenden Verordnungsbestimmung
c. Rechtsfolgen jener Widerrechtlichkeit im Zusammenhang mit Kündigung oder Freistellung
d. Relevanz sachverhaltsbezogener Vorfragen und prozessuale Aspekte
IV. Exkurs: Wer trägt das Risiko der Rechtswidrigkeit staatlicher Massnahmen?
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