Table of contents
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1. Einleitung
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2. Verfassungsartikel und Vorentwurf zur Ausführungsgesetzgebung
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2.1. Der neue Art. 10a BV
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2.2. Vorentwurf des Bundesrates für eine Ausführungsgesetzgebung vom 20. Oktober 2021
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3. Zulässigkeit der drohenden Grund- und Menschenrechtseingriffe
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3.1. Vorrang der Grund- und Menschenrechte vor Art. 10a BV
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3.2. Vielfältige Grund- und Menschenrechtsprobleme
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3.2.1. Eingriffe in diverse Freiheitsrechte
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3.2.2. Das Diskriminierungsproblem im Besonderen
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3.2.3. Fehlende Bestimmtheit der Regelung
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3.3. Reichweite der Rechtfertigungsgründe
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3.3.1. Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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3.3.2. Gleichstellung der Geschlechter
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3.3.3. Gesellschaftliches Zusammenleben auf der Basis aufgeklärter europäischer Werte
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4. Schweizerische und internationale Rechtsprechung zu Verhüllungsverboten
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4.1. Entscheidungen zur Vereinbarkeit mit der Bundesverfassung und den für die Schweiz verbindlichen Menschenrechtskonventionen
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4.1.1. Appellationsgericht Basel-Stadt: Ungültigerklärung einer Basler Gesetzesinitiative
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4.1.2. Europäischer Menschenrechtsgerichtshof: Abweisung von Beschwerden gegen das französische und das belgische Verhüllungsverbot
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4.1.3. UNO-Menschenrechtsausschuss: Gutheissung zweier Beschwerden gegen das französische Verhüllungsverbot
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4.1.4. Schweizerisches Bundesgericht: Teilgutheissung zweier Beschwerden gegen die Ausführungsgesetzgebung zum Tessiner Verhüllungsverbot
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4.2. Missachtung der einschlägigen Rechtsprechung durch den bundesrätlichen Umsetzungsvorschlag
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4.2.1. Selektive Berücksichtigung der rechtsprechungsmässigen Vorgaben
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4.2.2. Missachtung des UNO-Pakts II und der Autorität des MRA im Besonderen
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5. Schlussbemerkungen