Table of contents
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1. Der archimedische Punkt: Das Recht auf ein Gericht im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK
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2. Der Gerichtsbegriff von Art. 6 EMRK
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3. Die Rechtsprechung des EGMR zum (notwendigen) Merkmal der «Unparteilichkeit» im Besonderen
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3.1. Die allgemeine Unterscheidung von «Unparteilichkeit» im subjektiven (personalen) und «Unparteilichkeit» im objektiven (hierarchischen, organisatorischen und funktionalen) Sinne
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3.2. Die Rechtsprechung des EGMR zur funktionalen «Unparteilichkeit» im Rahmen eines Strafverfahrens im Besonderen
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3.3. Zwischenergebnis
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4. Die Grundstruktur und funktionale Ausdifferenzierung des Strafverfahrens nach Massgabe der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO)
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4.1. Die Fundamentalunterscheidung von «Strafverfolgungsbehörde» und «Beurteilung»
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4.2. Das Strafverfahren als «Anklageprozess» und die Staatsanwaltschaft als «Anklagebehörde»
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4.3. Die Tätigkeit (Funktion) der Anklageerhebung
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4.4. Die Rückweisungsmöglichkeiten nach Massgabe von Art. 329 Abs. 2 zweiter Satz sowie Art. 333 Abs. 1, 2 und 4 StPO, je in Verbindung mit Art. 349 und 379 StPO
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5. Inbezugsetzung
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6. Resümee
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7. Postulat de lege ferenda
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8. Prozessuale Fragen