Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
Citation: Jurius, Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, in: Jusletter 1183
Der Bundesrat hat am 24. Januar 2024 beschlossen, dass die Änderungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) und der Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft treten. So können Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Falle von Kurzarbeit die Ausbildung der Lernenden im Betrieb fortsetzen.