Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen das Polizeigesetz
Citation: Jurius, Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen das Polizeigesetz, in: Jusletter 1211
BGer – Die Beschwerde der Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern gegen das teilrevidierte Berner Polizeigesetz erhält keine aufschiebende Wirkung. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Damit darf das Anfang August in Kraft gesetzte Gesetz weiter angewendet werden. (Verfügung 1C_354/2024)