Über die Strafbarkeit von Hyperlinks wird derzeit viel diskutiert. Kein Wunder, handelt es sich doch dabei um ein zentrales Funktionsmerkmal des Internets, das sich zur Verbreitung von Pornographie und rassistischer oder terroristischer Propaganda ebenso eignet wie etwa für E-Commerce, für die schnelle Nachrichtenverbreitung oder für gemeinnützige Zwecke.
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Domaines juridiques: Droit pénal et droit de l'informatique
Die Europäische Kommission hat am 8. November 2000 die jährlichen Evolutionsberichte zu den Beitrittskandidaten aus Mittel- und Osteuropa (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn) veröffentlicht. Sie ist im Rahmen der Erweiterungsstrategie der Europäischen Union verpflichtet, die einzelnen Kandidaten genau zu beobachten und die erreichten Fortschritte in den Länderberichten festzuhalten. Dabei fand, wie auch letztes Jahr die Frage, wann die ersten Länder in Mittel- und Osteuropa beitreten können, keine Antwort. Der Artikel behandelt die Erweiterungsstrategie der EU als einen ausgebauten und gegliederten Rahmen sui generis, der die Vorbereitung der MOEL auf den Beitritt zur Union realisieren soll. Dadurch sollen die MOEL in die Lage versetzt werden, den Verpflichtungen, die mit einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union verbunden sind, nachzukommen.
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Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (2. Kammer) - Tele 1 Privatfernsehgesellschaft mbH v. Österreich vom 21.9.2000 (32240/96) (noch nicht rechtskräftig).
Die Zulassung privater Veranstalter zum Kabelfernsehen im Jahre 1996 hat in Österreich zu einem Angebot geführt, das dem Publikum eine Alternative zum Programm des ORF bieten kann. Erhebungen zeigen, dass beinahe sämtliche Haushalte, die in der Region Wien terrestrisches Fernsehen empfangen, auch an das Kabelnetz angeschlossen sind. Damit haben die Konsumenten die Möglichkeit, neben den Sendungen des ORF auch privates inländisches Fernsehen zu empfangen. Solange Österreich den Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen technisch nicht vollzogen hat, verletzt das Monopol des ORF im terrestrischen Fernsehen Art. 10 EMRK nicht. Angesichts der spezifischen topographischen Situation Österreichs ist vorläufig ein Wettbewerb im terrestrischen Fernsehen technisch nicht möglich.
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Domaines juridiques: Droit des médias et des télécommunications
Am 26. November 2000 stimmt die Zuger Bevölkerung über das neue Steuergesetz ab. Dieses schafft die Öffentlichkeit des Steuerregisters ab. Ob Informationen über Einkommen und Vermögen an die Öffentlichkeit gehören, war während des Gesetzgebungsprozesses teilweise heiss umstritten. Der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug, Dr.iur. René Huber, nimmt im folgenden Beitrag klar Stellung: Angaben über Einkommen und Vermögen sind Privatsache – die im neuen Zuger Steuergesetz getroffene Regelung ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu begrüssen.
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Solothurner Eigenmietwertregelung nicht verfassungswidrig
Das Bundesgericht hat eine staatsrechtliche Beschwerde von Hauseigentümern abgewiesen, die sich gegen eine neue Verordnungsbestimmung zur Bemessung des Eigenmietwertes im Kanton Solothurn richtete. Die kantonale Regelung soll die Mängel der unvollkommenen Schätzungsmethode eindämmen. Dass dabei ein Spielraum von 30 Prozent verbleibt, betrachtete das Gericht als gerade noch zulässig.
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Domaines juridiques: Impôt sur la fortune et le revenu
Der Kanton Aargau will eine Organisationsanalyse in Auftrag geben und Vorschläge sowie Empfehlungen zur Optimierung der Verfahren und Strukturen im Rechtsprechungsbereich einholen. Die Auftragsvergabe erfolgt gestützt auf das kantonale Submissionsdekret im offenen Verfahren. Über Gegenstand und Umfang des Auftrags findet am 20. November 2000 in Aarau ein Informationsanlass statt. Gemäss Ausschreibung im Amtsblatt ist beabsichtigt, den Auftrag im Verlaufe des Monats Januar 2001 zu vergeben.
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Domaines juridiques: Organisation de l'Etat et autorités