www in Somalia - das als «failed State» bezeichnete Land erhält als letzter afrikanischer Staat Anschluss ans Internet
Das seit Anfang der 90-er Jahre in Bürgerkrieg und Anarchie versunkene Land am Horn von Afrika gilt als Paradebeispiel eines «gescheiterten» Staates. Die in den letzten Monaten unternommenen Versuche zur Wiederbelebung Somalias – dazu zählt auch der kürzlich erfolgte Anschluss des Landes ans Internet – geben Anlass, ein paar Betrachtungen zum Phänomen der so genannten «failed States» anzustellen.
Die neue Verhandlungsstrategie der Europäischen Kommission in bezug auf die Osterweiterung der EU
Der Europäische Rat hat in Nizza die historische Bedeutung des Erweiterungsprozesses für die Union bekräftigt, jedoch nicht alle offenen Fragen beantwortet. Er hat gewisse zeitliche Horizonte für die nächste Erweiterung der Europäischen Union um die Länder Mittel- und Osteuropas sowie Zypern und Malta aufgestellt. Nach den in den Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes erhaltenen Äusserungen sollen frühestens 2003 und spätestens 2004 die ersten Beitritte erfolgen. Dabei soll in Erinnerung gerufen werden, dass die Frage über die Auswirkungen der Osterweiterung der Europäischen Union auf die Schweiz bzw. auf die bilateralen Verträge CH – EU auch eine Zeitfrage ist [Fn 1]. Die mittel- und osteuropäischen Länder können frühestens ab 2003 die bilateralen Verträge EU-CH in Anspruch nehmen.
New UN Convention against Organized Crime
In Palermo, Italy, representatives of over 120 nations signed last week the United Nations Convention against Organized Crime, signalling their shared determination to fight underground networks worldwide.
Umfassender Haftungsausschluß für Zugangsstörungen beim Online-Banking ist gemäss deutschem Bundesgerichtshof unzulässig
Gemäss dem für Bankrecht zuständigen XI. Zivilsenat des deutschen Bundesgerichtshofs kann eine Bank ihre Haftung für technisch oder betrieblich bedingte zeitweilige Beschränkungen und Unterbrechungen des Zugangs zum Online-Banking formularmäßig nicht umfassend ausschließen.
Der E-Mail-Verkehr darf nur unter den gleichen strengen Voraussetzungen überwacht werden wie ein Telefonanschluss. Wie das Bundesgericht in einem neuen Urteil in Erinnerung ruft, bedarf es dafür gestützt auf die kantonalen Strafprozessordnungen eines richterlichen Genehmigungsentscheids.
«Flagrante Verletzung der Unschuldsvermutung»
Steht nicht fest, wer ein auf eine Aktiengesellschaft eingelöstes Auto im Parkverbot abgestellt hat, darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht einfach ein Mitglied des Verwaltungsrats gebüsst werden. Dies hatte das Polizeigericht des Distrikts Lausanne getan und argumentiert, es sei Sache des Verwaltungsrats, den Fahrer des falsch parkierten Autos zu eruieren und von ihm das Bussgeld zurückzufordern.
Affentheater ohne Öffentlichkeit
Gemäss Bundesgericht gelten Disziplinarverfahren, die zu einem Entzug der Berufsbewilligung führen können, als zivilrechtliche Streitigkeiten im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ein gemassregelter Rechtsanwalt hat daher Anspruch darauf, seine Sache öffentlich einem unabhängigen Gericht vorzutragen. Die kantonalzürcherische Aufsichtskommission über die Rechtsanwälte ist aus der Sicht des Bundesgerichts indes kein unabhängiges Gericht. Es hat daher und mangels öffentlicher Verhandlung vor Obergericht eine staatsrechtliche Beschwerde eines Zürcher Anwalts, über den wegen unzulässiger Kritik an Justiz und Gegenpartei ein dreimonatiger Patententzug und eine Busse von 1000 Franken verhängt worden war, gutgeheissen.
Schummelei bei «Risiko» bleibt Betrug
Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für den HSG-Ökonomen T.R. bestätigt, der im Januar 1998 im Fernsehquiz «Risiko» geschummelt hatte und in der Folge vom Zürcher Obergericht wegen Betrugs zu einer bedingten Gefängnisstrafe von viereinhalb Monaten verurteilt worden war (NZZ 21. 9. 00). Der später landesweit bekannt gewordene junge Mann hatte sich von Kollegen, welche die Hauptprobe der Sendung besucht hatten, die Fragen und die dazu gehörigen richtigen Antworten beschaffen lassen und war auf diese Weise mit einem Gewinn von 95 000 Franken als Sieger aus dem Quiz hervorgegangen.
Bedingte Gefängnisstrafen wegen eines Bergunfalls
Das Bundesgericht hat die Gefängnisstrafen wegen fahrlässiger Tötung für einen Bergführer und einen Koordinator des Bergführerbüros Zermatt bestätigt. Die beiden Verurteilten sind für den Tod eines jungen amerikanischen Touristen verantwortlich, der sich auf Grund von Koordinations- und Organisationsmängeln allein auf den Weg in hochalpines Gelände gemacht hatte und dabei beim Sturz in eine Gletscherspalte ums Leben kam.
Verwaltungsräte erwerben unselbständig
Das Bundesgericht hat die schriftliche Begründung seines Urteils vom 27. Oktober veröffentlicht, laut dem die von Verwaltungsräten für ihre Tätigkeit bezogenen Entgelte nicht der Mehrwertsteuer unterliegen (NZZ vom 2. 11. 00). Der einstimmig gefällte Entscheid der II. Öffentlichrechtlichen Abteilung beruft sich auf die im Zusammenhang mit der Problematik der Doppelbesteuerung im interkantonalen Verhältnis entwickelte Rechtsprechung, die den Verwaltungsrat als unselbständig Erwerbenden behandelt (BGE 121 I 259).
Gültiger Vergleich in Sachen Biber
Der im Dezember des vergangenen Jahres zustande gekommene Gesamtvergleich im Fall des Biber-Papierkonzerns ist gültig: Nach dem Solothurner Obergericht hat nun auch das Bundesgericht die Beschwerden abgewiesen, welche Gläubiger und Aktionäre gegen das zwischen den beteiligten Banken und der alten Papierfabrik Biberist (PBU) sowie der Biber Holding AG getroffene Abkommen eingereicht hatten (vgl. NZZ vom 21. 7. 00).
Anspruch auf Einsicht ins Grundbuch
Mit der am 1. Januar 1994 in Kraft getretenen Teilrevision des Zivilgesetzbuchs (ZGB) ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ein «voraussetzungsloser Anspruch auf Auskunfterteilung über die Eigentumsverhältnisse an Grundstücken eingeführt worden (Art. 970 Abs. 1 ZGB)». Mit der Neuregelung sollte vor allem mehr Transparenz der Eigentumsverhältnisse und des Grundstückmarkts erreicht werden. Damit sind die Möglichkeiten zur Einsichtnahme in die im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse erweitert worden, doch hängt der Anspruch auf Einsicht oder auf einen Auszug nach wie vor davon ab, dass ein schutzwürdiges Interesse glaubhaft gemacht wird (Art. 970 Abs. 2 ZGB).
Lehnt das zuständige Gremium des Schiedsgerichts für nachrichtenlose Konten in der Schweiz im sogenannten Vorprüfungsverfahren eine Lüftung des Bankgeheimnisses gegenüber einem Ansprecher ab, kann dieser Entscheid nicht ans Bundesgericht weitergezogen werden. Laut einem einstimmig gefällten Urteil der I. Zivilabteilung wird in diesem Verfahren geprüft, ob die Voraussetzungen einer Schiedsvereinbarung überhaupt gegeben sind. Der Vorprüfungsentscheid ergeht folglich (noch) nicht in einem Schiedsverfahren, weshalb das Bundesgericht auf eine dagegen gerichtete staatsrechtliche Beschwerde nicht eintreten kann (Art. 190 f. des Gesetzes über das internationale Privatrecht und Art. 85 Bundesrechtspflegegesetz).
Das Bundesgericht gibt grünes Licht für den Ausbau des Flughafens Zürich, verlangt aber eine Überarbeitung des Schallschutzkonzepts und des Lärmbelastungskatasters. Dabei dürfen die vom Bundesrat für die Flughäfen erlassenen höheren Lärmbelastungsgrenzwerte nicht angewendet werden. Die Einsprachen gegen die einschränkenden Betriebsauflagen wurden abgewiesen.
Die Krankenkassen haben gemäss einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) Spitex-Leistungen nicht zu vergüten, wenn ein Patient sich von seinem Ehepartner pflegen lässt, der für die Erbringung solcher Leistungen nicht zugelassen ist.