Ab 2,5 Promille «dem Trunke ergeben»?
Suchtabklärung für erstmalige Blaufahrer
Auch bei Personen, die bis dahin nicht durch Blaufahrten aufgefallen sind, muss die Fahreignung abgeklärt werden, wenn sie mit einer Blutalkoholkonzentration von 2,5 oder mehr Promille ein Motorfahrzeug gelenkt haben. Ein blosser Entzug des Ausweises für eine befristete Zeit genügt in derartigen Fällen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht, weil ein solcher Promillewert eine sehr hohe Alkoholtoleranz voraussetze, welche in aller Regel auf eine Alkoholabhängigkeit hinweise.
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