Urs R. Behnisch
Die Ehegattenbesteuerung gehört seit Jahren in Doktrin und Praxis zu den umstrittensten Gebieten des Steuerrechts, weil die Verfassungswidrigkeit der Ehegattenbesteuerung bei der direkten Bundessteuer anerkannt ist. Aufgrund von Modellen, die eine Expertenkommission erarbeitet hat, sandte der Bundesrat Änderungsvorschläge in die Vernehmlassung.
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Domaines juridiques: Impôt sur le revenu et impôts directs en général
Jurius
Am 1. Januar 2001 tritt Mehrwertsteuergesetz in Kraft
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) verschickt ab sofort allen Mehrwertsteuerpflichtigen die ersten neuen Publikationen zum Mehrwertsteuergesetz. Im Hinblick auf das Inkrafttreten des neuen Mehrwertsteuergesetzes per 1. Januar 2001 wurden auch alle Wegleitungen, Broschüren und Merkblätter überarbeitet oder es wurden neue geschaffen.
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Domaines juridiques: Impôts indirects
Pascal Arnold
Die Ergebnisse der 5. PrepCom-Session in New York
Zwei Jahre nach Annahme des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) durch 120 Staaten in Rom fand vom 12. - 30. Juni 2000 in New York die 5. Session der ICC-Vorbereitungskommission (PrepCom) statt. Als wichtigste Ergebnisse wurden dabei die Verfahrens-und Prozessregeln sowie die Verbrechenselemente verabschiedet. Beide Dokumente müssen noch von der ersten ICC-Staatenkonferenz angenommen werden, welche 60 Tage nach Inkrafttreten des Statuts stattfinden wird. Zum Inkrafttreten des Statuts bedarf es 60 Ratifikationen. Kanada hat am 7. Juli 2000 als 14. Staat die Ratifikationsurkunde hinterlegt. Zahlreiche Staaten haben eine baldige Ratifikation angekündigt. In der Schweiz hat der Bundesrat in einer Pressemitteilung die Absicht verkündet, das ICC-Statut zu ratifizieren. Zur Zeit läuft das Vernehmlassungsverfahren, so dass eine Ratifikation frühestens im Sommer/Herbst 2001 zu erwarten ist.
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Domaines juridiques: Droit pénal
Jurius
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2000 hat Frankreich zum 11. Mal seit Beginn des europäischen Einigungsprozesses die Präsidentschaft des Rats der Europäischen Union inne. Bereits am 28. Juli 2000 hat diese einen vollständigen Text einer Charta der Grundrechte der Europäischen Union vorgeschlagen und bis zum 1. September 2000 dem „Konvent“, einem unabhängigen Gremium, das sich aus persönlichen Beauftragten der Staats- und Regierungschefs, Vertretern der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments sowie der Kommission zusammensetzt, zur Vernehmlassung bis 1. September 2000 geschickt. In dieser Charta werden in einem feierlichen Text sämtliche Rechte und Freiheiten zusammengefaßt, auf denen das europäische Aufbauwerk beruht:. Sie beinhaltet eine Präambel, sieben Kapitel und umfasst insgesamt 52 Artikel. Die einzelnen Kapitel lauten wie folgt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte, Justizielle Rechte, Allgemeine Bestimmungen. Der Entwurf dieser Charta wird vorliegend im Volltext wiedergegeben.
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Domaines juridiques: Droit européen
fel.
Beruht eine Ehescheidung lediglich auf einer einseitigen Verstossung der Frau durch den Mann nach islamischem Recht, verstösst diese Verstossung laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts offensichtlich gegen die Öffentliche Ordnung (Ordre public) der Schweiz. Eine solche Auflösung einer Ehe kann daher in der Schweiz grundsätzlich nicht anerkannt werden. Ausnahmen sind höchstens denkbar, wenn eine derartige Verstossung zwischen ausländischen Staatsbürgern in deren Heimat stattgefunden hat und sich das Problem der Anerkennung lediglich vorfrageweise - etwa im Zusammenhang mit einer Erbschaft - stellt.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
fel.
Befindet sich der allein zeichnungsberechtigte Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft beim Abschluss eines Vertrags mit einem Dritten in einem möglichen Interessenkonflikt, wird das Geschäft unter Umständen gar nicht wirksam. Ob es sich so verhält, hängt laut einem Urteil des Bundesgerichts von verschiedenen Umständen ab.
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Domaines juridiques: Droit de la société anonyme
fel.
Umsetzer für ausländische TV-Programme
Wer ein Fernsehgerät verwendet, das für den drahtlosen terrestrischen Empfang gar nicht ausgerüstet ist, kann nicht dazu verpflichtet werden, eine Benutzungsgebühr für eine regionale Umsetzeranlage zu bezahlen, die in topographisch schwierigen oder schwach besiedelten Gebieten anstelle eines Kabelnetzes ausländische Fernsehprogramme verbreitet. Dies geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichts hervor, das die staatsrechtliche Beschwerde eines Fernsehkonsumenten gutgeheissen hat, der laut einem Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichts der Tele-Rätia AG eine Gebühr von 10 Franken im Monat entrichten sollte, obwohl sein Fernsehgerät nur für den Empfang ab Satellit ausgerüstet ist.
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Domaines juridiques: Droit de la communication