Kirchensteuerpflicht juristischer Personen nicht verfassungswidrig
Bundesgericht weicht nicht von seiner langjähriger Rechtsprechung ab
Die Kirchensteuerpflicht juristischer Personen, die es in zwanzig Kantonen gibt, verstösst nicht gegen das übergeordnete Verfassungsrecht. Das Bundesgericht hat in einem neuen Urteil eine Änderung seiner Praxis abgelehnt. Auch die Regelung der Glaubens- und Gewissensfreiheit in der neuen Bundesverfassung biete keinen Anlass für eine Abkehr von der über hundert Jahre alten Rechtsprechung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire