Note on a decision of the Swiss Federal Court (ATF 126 III 524 )
The Swiss Private International Law Act ("PIL Act") is one of the only international arbitration statutes in Europe which contains no provision on the correction and interpretation of arbitral awards. In a decision handed down on 2 November 2000, and published in February 2001, the Swiss Federal Court held that an arbitral tribunal sitting in an arbitration governed by Chapter 12 PIL Act has jurisdiction to correct and interpret its award. Though the Court`s reasoning and terminology may give rise to some perplexity, the result is certainly a welcome development, which adequately fills a gap in the statute.
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Die UNO-Generalversammlung in New York hat letzte Woche eine Richterin und 13 Richter für das Uno-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag bestimmt. Die Amtsperiode beginnt am 17. November 2001 und endet am 16 November 2005.
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Kürzlich publizierte das Schweizerische Bundesgericht seinen neusten Jahresbericht. Dieser gibt einen interessanten Überblick über seine Tätigkeit und Rechtsprechung des Jahres 2000.
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Präzisierte Rechtsprechung zum neuen Scheidungsrecht
Der Richter soll nach Recht und Billigkeit entscheiden, ob einem Gatten die Fortsetzung der Ehe aus schwerwiegenden Gründen nicht zugemutet werden kann, so dass bereits vor Ablauf der vierjährigen Trennungsfrist auf einseitiges Begehren hin die Scheidung ausgesprochen werden kann.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Die Justiz des Kantons Solothurn muss einer Ausländerin für den gegen den mutmasslichen Erzeuger ihres Kindes angestrengten Vaterschaftsprozess einen unentgeltlichen Rechtsbeistand ernennen. Laut einem Urteil des Bundesgerichts, das eine staatsrechtliche Beschwerde der unverheirateten Mutter gutgeheissen hat, ist die Verweigerung des Armenanwalts unter den konkret gegebenen Umständen als Willkür zu bewerten. Daran ändert der Umstand nichts, dass auch der dem Kind ernannte Beistand inzwischen eine Klage auf Feststellung des Kindesverhältnisses und auf Unterhalt eingereicht hat.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage
Die dem Schuldner während der Leistung von Militär-, Zivil- oder Schutzdienst gewährte Schonung vor Betreibungshandlungen (Art. 57 Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz) gilt absolut. Das Bundesgericht hat seine sechzig Jahre alte Rechtsprechung bestätigt, wonach die Zustellung eines Zahlungsbefehls während der Dienstzeit gänzlich unbeachtlich und nichtig ist (BGE 67 III 69).
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Das Bundesgericht bleibt auch nach dem Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung bei seiner Rechtsprechung zum Grundsatz, wonach ein Angeklagter bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld als unschuldig gilt («in dubio pro reo»). Diese Maxime ist einerseits eine Beweislastregel und besagt als solche, dass der Ankläger die Schuld des Angeklagten beweisen muss und nicht dieser seine Unschuld. Anderseits ist die Maxime auch Beweiswürdigungsregel. Laut dieser darf der Strafrichter nicht einen für den Angeklagten ungünstigen Sachverhalt als bewiesen erachten, wenn daran bei objektiver Betrachtung erhebliche, nicht zu unterdrückende Zweifel bestehen.
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Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich muss im Falle einer Ärztin über die Bücher. Die Gesundheitsdirektion hatte der Medizinerin im April des vergangenen Jahres die Bewilligung zur selbständigen ärztlichen Tätigkeit entzogen, weil sie gegen ein Verbot verstossen hatte, Medikamente abzugeben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Die differenziert ausgestaltete Regelung war mit dem Einverständnis der Ärztin erlassen worden, nachdem sie von Drogensüchtigen erpresst worden war. Wegen verschiedener Verstösse gegen das Verbot kam es schliesslich zu dem vom kantonalen Verwaltungsgericht als oberer Instanz bestätigten Entzug der Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung.
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Wird ein Ernährungsprodukt nicht ausdrücklich als Heilmittel auf den Markt gebracht, dann gelten die Regeln des Lebensmittelrechts und damit das darin enthaltene Verbot, auf Eigenschaften zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit hinzuweisen. Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils des Bundesgerichts hervor, mit welchem der werbende Hinweis auf die angeblich vorbeugende Wirkung der Milch gegen Knochenbrüchigkeit im Alter untersagt worden war.
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Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für die Pflege eines Verwandten im gemeinsamen Haushalt setzt entgegen dem französischen und dem italienischen Gesetzeswortlaut nicht voraus, dass die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts genügt, dass ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV besteht, wie sich dies aus der deutschen Fassung des AHV-Gesetzes ergibt (Art. 29 septies).
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Domaines juridiques: Assurance vieillesse et survivants, Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité