Hilflosigkeit genügt
Anspruch auf Betreuungsgutschriften
Der Anspruch auf Betreuungsgutschriften für die Pflege eines Verwandten im gemeinsamen Haushalt setzt entgegen dem französischen und dem italienischen Gesetzeswortlaut nicht voraus, dass die betreute Person eine Hilflosenentschädigung bezieht. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts genügt, dass ein Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung der AHV oder der IV besteht, wie sich dies aus der deutschen Fassung des AHV-Gesetzes ergibt (Art. 29 septies).
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