Geklärte Zuständigkeiten
Einbürgerungsstreit von Emmen
Im Einbürgerungsstreit von Emmen wird zunächst einzig der Regierungsrat des Kantons Luzern die Beschwerden beurteilen, mit denen sich einige der betroffenen Ausländer dagegen zu wehren versuchen, dass die Stimmbürger ihnen am 12. März des vergangenen Jahres das Gemeindebürgerrecht und damit automatisch die schweizerische Staatsbürgerschaft verweigert hatten. Der Volksentscheid war zugleich mit staatsrechtlicher Beschwerde beim Bundesgericht, mit Verwaltungsbeschwerde beim Bundesrat und mit einer Gemeindebeschwerde beim Luzerner Regierungsrat angefochten worden, was eine unübersichtliche Verfahrenssituation zur Folge hatte.
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