Keine Überdeckung der A 4 bei Knonau
Beschwerden gegen Ausführungsprojekte abgewiesen
Das Bundesgericht hat mehrere gegen den Ausbau der N 4 im Knonauer Amt gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerden einstimmig abgewiesen. Die von Anwohnern und Gemeinde verlangte Überdeckung der N 4 bei Knonau wird nicht gebaut, da sie in keiner der geforderten Varianten verhältnismässig wäre.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire