Sozialversicherungsgericht kürzt Opferhilfe
Niedrigere Lebenskosten in Bosnien
Die Opferhilfestelle und das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich haben den Angehörigen eines bei einer Messerstecherei getöteten Bosniers die Genugtuungssummen zu Recht um 75 Prozent gekürzt, um dem Preisniveau in Bosnien Rechnung zu tragen. Das Bundesgericht hat am Mittwoch nach öffentlicher Beratung des Urteils in Lausanne einstimmig eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde abgewiesen, mit der die Hinterbliebenen des Opfers höhere Schmerzensgelder durchsetzen wollten.
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