Am 3. September 2001 hat die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) den Schlussbericht zum Second WIPO Internet Domain Name Process veröffentlicht, welcher sich nach einem ersten Bericht zu den Marken mit dem Schutz weiterer Kennzeichenarten gegen Missbräuche als Domain Names befasst. Wegen seiner grossen politischen Bedeutung soll der Bericht als nächstes von einem Komitee der WIPO beraten werden, so dass die WIPO Generalversammlung im September 2002 über das weitere Vorgehen entscheiden kann. Im vorliegenden Beitrag werden die zu den einzelnen Kennzeichenarten abgegebenen Empfehlungen der WIPO bzw. die genannten Gründe für den Verzicht auf solche kurz dargestellt und kommentiert.
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Das Zürcher Handelsgericht hat unlängst in einem Entscheid mit Signalwirkung die Schutzfähigkeit der Marke «Die Gelben Seiten» bejaht und damit eine willkommene Klärung der Rechtslage bewirkt. Es bejahte die Unterscheidungskraft der Marke und folgte der Auffassung nicht, die Marke sei zum Gattungsbegriff degeneriert.
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Faule Tricks einiger Sexanbieter auf dem Internet bringen Telekom-Gesellschaften in Verruf. Nach der Installation sogenannter Webdialer ärgern sich manche Kunden über zu hohe Telefonrechnungen. Ein Verhaltenskodex ist gefordert.
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Eine Mutter hatte in Berlin eine Telefonrechnung von 18’000 DM zu bezahlen, nachdem ihr Sohn einen Webdialer installiert hatte, der angeblich die Verbindung schneller machen sollte. Ein Webdialer erstellt nach seiner Installation auf dem Computer einen neuen DFÜ-Eintrag und wählt anschliessend eine Nummer zu einem höheren Tarif. Gewisse Anbieter betrachten Webdialer als willkommene Alternative zum Zahlungsmittel Kreditkarte. Im vorliegenden Fall, der nachstehend im Volltext wiedergegeben wird, lief der Dialer während drei Monaten unbemerkt. Das Berliner Landgericht entschied trotz der Minderjährigkeit des Benutzers zu Gunsten der Telefongesellschaft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Die Europäische Kommission hat letzte Woche die förmliche Annahme der Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) und die damit verbundene Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer bekannt gegeben. Die Europäische Gesellschaft, die «Societas Europaea», wird nun nach dreissig Jahren Vorbereitungszeit Wirklichkeit. Das Mindestkapital wurde auf 120000 Euro festgesetzt. Der vorliegende Beitrag gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte. Die Vorschriften sollen im Jahr 2004 in Kraft treten.
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Das Bundesgericht hat ein Wiedererwägungsgesuch abgelehnt und eine Ordnungsbusse von Fr. 1500.- bestätigt, die es im Rahmen eines Verfahrens wegen Entzugs des Führerausweises einem Anwalt wegen mutwilliger Prozessführung auferlegt hatte. Das neue Urteil aus Lausanne setzt sich eingehend mit den vom gebüssten Anwalt erhobenen Einwänden auseinander, um ihm so gewissermassen nachträglich das rechtliche Gehör zu gewähren.
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Domaines juridiques: Droit du notaire et de l'avocat
Auch nach neuem Krankenversicherungsrecht gelten die Kosten für die Behandlung einer Schwangerschaftskomplikation als Krankheitskosten, an denen die Patientin sich beteiligen muss. Dies geht aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) hervor, laut welchem sich die Rechtslage in diesem Zusammenhang nicht geändert hat.
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Domaines juridiques: Assurance maladie et accidents. Assurance invalidité
Verlangt ein Vater oder eine Mutter wegen erheblicher Veränderung der Verhältnisse eine Herabsetzung des einem Kind geschuldeten Unterhaltsbeitrags (Art. 286 Abs. 2 Zivilgesetzbuch), kann dies frühestens auf den Zeitpunkt der Einreichung der Abänderungsklage erfolgen. Dies geht aus einem neuen Grundsatzurteil des Bundesgerichts hervor, das sich damit gegen die in der Rechtslehre überwiegend vertretene Auffassung stellt, der Abänderungsklage komme eine einjährige Rückwirkung zu.
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Domaines juridiques: Droit de la famille. Droit du mariage