Mutwillige Anfechtung eines Ausweisentzugs
Ordnungsbusse für Anwalt bestätigt
Das Bundesgericht hat ein Wiedererwägungsgesuch abgelehnt und eine Ordnungsbusse von Fr. 1500.- bestätigt, die es im Rahmen eines Verfahrens wegen Entzugs des Führerausweises einem Anwalt wegen mutwilliger Prozessführung auferlegt hatte. Das neue Urteil aus Lausanne setzt sich eingehend mit den vom gebüssten Anwalt erhobenen Einwänden auseinander, um ihm so gewissermassen nachträglich das rechtliche Gehör zu gewähren.
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