Luftverkehr-Staatsvertrag Schweiz–Deutschland
Letzte Woche wurde in Bern der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Deutschland über den Luftverkehr unterzeichnet. Der Staatsvertrag regelt die Flugsicherung über süddeutschem Gebiet und legt die Modalitäten für An- und Abflüge auf den bzw. vom Flughafen Zürich über das Territorium Deutschlands fest. Einer der Kernpunkte ist die Limitierung der Anzahl Flüge auf 100'000 pro Jahr ab Februar 2005. Damit der Staatsvertrag seine Rechtskraft entfalten kann, bedarf er der Ratifikation durch die beiden Länder. Im Anhang des vorliegenden Beitrags wird der Vertrag im Volltext wiedergegeben.
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