Panikartige Angstzustände einer Mieterin
Verbleiben in der Wohnung unzumutbar
Das Bundesgericht anerkennt das Selbstbestimmungsrecht einer Mieterin, die nach einem Einbruch in ihre Wohnung an panikartigen Angstzuständen litt und den raschen Wohnungswechsel einer psychiatrischen Behandlung vorzog.
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