Einzelrichter schützt „Red Bull“ vor „Red Bat“
Im Juli 2001 stellte die Red Bull GmbH als Inhaberin der internationalen Marke "Red Bull" beim Einzelrichter des Handelsgerichts Zürich ein Begehren um Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen die Mineralquelle Zurzach AG, weil diese einen Energy Drink der Marke "red bat" in der Schweiz auf den Markt brachte. Der Einzelrichter des Handelsgerichts hat mit Verfügung vom 19. Oktober 2001 das klägerische Begehren gutgeheissen und der Mineralquelle Zurzach AG verboten, "red bat" in der Schweiz zu vertreiben.
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