Im Zweifel nicht zugunsten des Blaufahrers
Sicherungsentzug des Führerausweises
Der Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» (in dubio pro reo) kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit dem Sicherungsentzug des Führerausweises wegen vermuteter Alkoholsucht nicht zum Tragen. Daher ist nicht einfach der untere Promillewert massgeblich, wenn es um die Frage geht, ob der Wert von 2,5 Promillen erreicht wird, der laut Rechtsprechung auch bei erstmaliger Blaufahrt eine fachärztliche Abklärung der Fahreignung gebietet (NZZ vom 17. 5. 00 und BGE 126 II 185). Bis zum Vorliegen der Expertise wird der Ausweis in aller Regel vorsorglich abgenommen.
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