Bundesgerichtshof zum Zustandekommen eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion
Mit Urteil vom 7. November (VIII ZR 13/01) äusserte sich der BGH zum Abschluß und zur Wirksamkeit eines Kaufvertrages bei einer Internet-Auktion. Im Folgenden wird das Urteil im Volltext wiedergegeben.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire