Versäumnis des Gesetzgebers als Mitursache für das Swissair-Debakel?
In einem Artikel der NZZ vom 19. Oktober 2001 („Auffanggesellschaft als Lösung. Zur Restrukturierung der Swissair im Nachlassverfahren“) vertraten die Autoren Isaak Meier, Jürg Peyer und Felix Rutschmann die Meinung, mit der per 1.1.1997 erfolgten Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) sei es versäumt worden, die Revision des Nachlassverfahrens effizient auszugestalten. Der Fall Swissair habe gezeigt, dass das geltende Nachlassvertragsrecht ungeeignet sei für eine „direkte Sanierung“, d.h. eine Sanierung eines Unternehmens unter Beibehaltung dessen bisherigen Rechtspersönlichkeit, und es sei zu bedauern, dass das schweizerische Recht nicht nach dem Vorbild des „Chapter 11“ des US-amerikanischen Konkursrechts revidiert worden sei. Nachfolgend wird dieser Auffassung widersprochen.
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