Die Beweisregelung im Versicherungsfall
Wer gegenüber einer Versicherung Ansprüche erhebt, hat den Nachweis zu erbringen, dass der Versicherungsfall, für den die Versicherung zahlen soll, auch tatsächlich eingetreten ist. Ein Urteil des Bundesgerichts zeigt indes auf, dass nicht immer ein strikter Beweis erforderlich ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire