Appetitzügler Reductil
Kein Platz auf der Spezialitätenliste
Das Gesetz lässt es nicht zu, Heilmittel in die Spezialitätenliste der kassenpflichtigen Medikamente aufzunehmen, deren Wirksamkeit sich noch in der wissenschaftlichen Abklärung befindet. Dies geht aus einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) im Streit um den Appetitzügler Reductil hervor, der vom Bundesamt für Sozialversicherung und von der zuständigen Eidgenössischen Rekurskommission nicht in die Spezialitätenliste aufgenommen worden ist.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire