Keine wiederherstellende Wirkung der Verwaltungsbeschwerde der Cablecom
Zwischenverfügung der REKO/EVD+WEF vom 29. Oktober 2002
Die Verwaltungsbeschwerde, die die Cablecom gegen die Verfügung der Wettbewerbskommission vom 23. September 2002 erhoben hat, erhält – gemäss der Zwischenverfügung der REKO/EVD+WEF vom 29. Oktober 2002 – auch nachträglich keine aufschiebende Wirkung. In der Folge wird die Zwischenverfügung im Volltext wiedergegeben.
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