Unfall ohne Verletzung?
Psychischer Schaden nach Schrecken
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat die Beschwerde einer Frau abgewiesen, die vor elf Jahren bei einem bewaffneten Raubüberfall zwar körperlich unverletzt geblieben war, aber seither auf Grund eines psychischen Schadens dauernd erwerbsunfähig ist. Laut dem Urteil aus Luzern besteht zwischen dem Überfall und den gesundheitlichen Störungen kein sogenannter adäquater Kausalzusammenhang.
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