Zulässige Beschlagnahmung
Verdacht auf Geldwäscherei
Die von der Bundesanwaltschaft bei einer Schweizer Bank beschlagnahmten Vermögenswerte eines Mitglieds des Vorstands des deutschen Zigarettenkonzerns Reemtsma werden nicht freigegeben. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des in Grossbritannien lebenden Eigentümers der Gelder abgewiesen und deren Beschlagnahmung bestätigt.
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