Persönlichkeitsrecht vor Kunstfreiheit
Abrechnung nach gescheitertem Zermatter Prestigeprojekt
Der in Zermatt lebende Künstler Heinz Julen hat mit der Porträtierung seines ehemaligen Freundes Alexander Schärer und dessen Freundin Maryana Bilski eine widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung begangen. Dies hatte am 10. Dezember 2002 das Walliser Kantonsgericht entschieden. Das Bundesgericht hat eine dagegen gerichtete Berufung sowie eine staatsrechtliche Beschwerde Julens abgewiesen.
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