Bedingter Entzug der Jagdberechtigung
Nebenstrafe und nicht Massnahme
Der bundesrechtliche Entzug der Jagdberechtigung für das ganze Gebiet der Schweiz ist laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Massnahme, sondern eine Nebenstrafe. Der kleine Unterschied ist für die Betroffenen von grosser Tragweite, weil der Vollzug einer Nebenstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, während ein bedingter Vollzug einer Massnahme ausgeschlossen ist.
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