Fahrlässige sexuelle Belästigung
Umgeleitete E-Mail kein Grund für fristlose Entlassung
Wer eine E-Mail mit pornografischem Inhalt an einen Bekannten, der solche Sendungen schätzt, ausserhalb des Betriebs sendet, darf nicht einfach fristlos entlassen werden, wenn der Empfänger im Militärdienst ist und die unsaubere elektronische Post automatisch an einen Mitarbeiter umgeleitet wird, der sich deswegen sexuell belästigt fühlt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire