Orangensaft «ohne Zuckerzusatz»
Zulässiger Hinweis auf eine Selbstverständlichkeit
Fruchtsäfte dürfen mit dem Hinweis «ohne Zuckerzusatz» versehen werden, obwohl solchen Getränken gemäss Lebensmittelverordnung grundsätzlich kein Zucker beigemischt werden darf (Art. 232). Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) abgewiesen, das die Pomdor AG in Sursee (Luzern) zwingen wollte, auf den Etiketten ihrer Produkte Ramseier Premium Orangensaft und Sunair Orangensaft den Hinweis auf den nicht beigefügten Zucker zu entfernen.
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