Weko nicht Ordnungshüter im «Uhrwerk-Krieg»
Nicht ernstlich beeinträchtigter Wettbewerb
Die Wettbewerbskommission (Weko) war nicht verpflichtet, im derzeit ruhenden Streit zwischen der Swatch-Tochter ETA SA und dem Rohwerkveredler Sellita SA preisbildend einzugreifen. Das Bundesgericht hat einstimmig eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Sellita SA abgewiesen, mit der die Weko dazu gezwungen werden sollte, eine von ETA zum 1. Januar 2003 verfügte Preiserhöhung auf dem Weg vorsorglicher Massnahmen zu reduzieren.
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