Streit um Zaun im Greifensee-Schutzgebiet
Beseitigungsverfügung bestätigt
Der Eigentümer einer Liegenschaft an der Greifenseestrasse in der Gemeinde Schwerzenbach muss einen ohne Bewilligung erstellten Grenzzaun zurücksetzen. Wie zuvor schon der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat nun auch das Bundesgericht eine Beseitigungsverfügung des Gemeinderats Schwerzenbach bestätigt und die dagegengerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Eigentümers abgewiesen.
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