Der Übertragungsvertrag nach Art. 70 FusG als Verfügungsvertrag
Der vorliegende Beitrag soll einen Ansatz zum Verständnis des Übertragungsvertrags nach Art. 70 FusG bieten. Welche Funktion nimmt der Übertragungsvertrag beim Vorgang der Rechtsübertragung wahr: Ist er rein schuldrechtlicher Natur und hält er – eine Verpflichtungslage herstellend – die Parteien bloss zur Rechtsübertragung an, oder aber ist er Teil des Verfügungsgeschäftes? Dieser Frage soll hier nachgegangen werden.
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