Anspruch auf gerichtliche Beurteilung
Der Familiennachzug als «spezifischer Ausnahmefall»
Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern muss sich mit der Beschwerde eines aus Serbien-Montenegro stammenden Angehörigen der ethnischen Gruppe der Roma befassen, dem der Nachzug seiner Familie verweigert wurde. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des seit über zwanzig Jahren in der Schweiz lebenden Mannes gutgeheissen und verlangt, dass das kantonale Gericht auf die Sache eintritt und über den Familiennachzug entscheidet, da ein grundsätzlicher Anspruch darauf besteht.
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