Kein «Dialer-Opfer» – Rechnung muss bezahlt werden
Urteil des Amtsgerichts Willisau LU vom 12. Juli 2004
Im vorliegenden Entscheid ist es dem (nicht anwaltlich vertretenen) Kunden eines Festnetzproviders nicht gelungen, darzulegen, dass er durch einen Dialer geschädigt wurde. Das Gericht führt dazu u.a. aus: «Der Computer- bzw. Internetnutzer hat allein dafür Sorge zu tragen, dass sich Dialerprogramme nicht installieren, bzw. hat seinen Computer so zu konfigurieren, dass eine selbständige Einwahl nicht möglich ist. Der Netzbetreiber ist nicht dafür verantwortlich zu machen, wenn es – etwa durch einen Webdialer – zu unbeabsichtigten Einwahlen kommt.» Das Urteil des Amtsgerichts Willisau LU vom 12. Juli 2004 wird nachstehend im Volltext wiedergegeben.
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