Aus für Rüschliker Ställe
Bestätigte Abbruchverfügung
Auch das Bundesgericht besteht auf dem Abbruch zweier Pferdeställe im Waldgebiet der Gemeinde Rüschlikon. Zuvor hatten schon die kommunale Baukommission sowie die Volkswirtschaftsdirektion, der Regierungsrat und das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich die erforderlichen nachträglichen Bewilligungen verweigert und die Wiederherstellung des Waldareals verlangt. Eine dagegen gerichtete Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Eigentümer blieb in Lausanne ohne Erfolg.
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