Aussprache des Bundesrates über die 5. IV-Revision
Im Rahmen einer Aussprache über die Ausrichtung der 5. IV-Revision hat der Bundesrat beschlossen, die Massnahmen zur frühzeitigen Wiedereingliederung in den Erwerbsprozess weiter zu intensivieren. Komplementär zu diesem Ausbau des Hilfsangebotes der IV und um die Wirksamkeit dieser präventiven Instrumente zu optimieren soll der Zugang zur IV-Rente an strengere Bedingungen geknüpft werden. Statt der in der Vernehmlassungsvorlage angestrebten Reduktion der Zahl der Neurenten um 10% dürfte eine Reduktion um 20% erreicht werden. Die dafür anfänglich notwendige Investition wirkt sich längerfristig nachhaltig aus. Die angepasste Revision erlaubt im Schnitt der Jahre 2007 bis 2025 eine um 120 Mio. Franken stärkere Entlastung der IV als noch in der Vernehmlassungsvorlage vom 24. September 2004 präsentiert (also 485 Mio. anstatt 365 Mio. Franken). Für eine rasche Sanierung der IV bleibt eine Zusatzfinanzierung absolut notwendig, die der Bundesrat nach wie vor über die Anhebung der MWST um 0,8 Punkte umsetzen will.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Anpassungen der Revisionsvorlage
- 2. Sparmassnahmen
- 3. Weitere Revisionspunkte
- 4. Finanzielle Auswirkungen der 5. IV-Revision
- 5. Zusatzfinanzierung über die Mehrwertsteuer
- 6. Zeitplan
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