Bericht über abzugsfähige Weiterbildungskosten verabschiedet
Im Bereich der Weiterbildung soll das Steuerrecht dem Bildungsrecht angeglichen werden. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2005 vom Bericht einer gemischten Arbeitsgruppe Kenntnis genommen, die drei Grundmodelle entwickelt hat. Der Bericht wurde zur Publikation freigegeben. Das Eidg. Finanzdepartement EFD ist zudem beauftragt worden, mit den Kantonen das weitere Vorgehen zu besprechen.
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