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Schwerpunkt-Ausgabe (Digitaler Tagungsband): «Spitalfinanzierung - Spitäler im Spannungsfeld zwischen Grund- und Zusatzversicherung»

Liebe Leserinnen und Leser

Am 21. April 2005 fand in Luzern der «2. Zentrumstag» des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) statt. Zum Tagungsthema «Spitalfinanzierung. Spitäler im Spannungsfeld zwischen Grund- und Zusatzversicherung» nahmen Vertreter von Wissenschaft, Politik und Praxis mit unterschiedlichen Schwerpunkten Stellung.

Der einleitende Beitrag (Prof. Thomas Gächter/Dr. Irene Vollenweider) ist als thematische Einführung in das Tagungsthema sowie die zentralen Fragestellungen der einzelnen Referate zu verstehen. Regierungsrat Dr. Markus Dürr nimmt aus der Sicht der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), deren Präsident er gegenwärtig ist, Stellung zu den Entwicklungen im Bereich der Spitalfinanzierung.

Die juristischen Grundlagen zur Unterscheidung grund- und zusatzversicherter Spitalleistungen werden von Dr. Gebhard Eugster erschlossen. Der Beitrag von Martin Brunnschweiler (stv. Generalsekretär der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich) gewährt einen Einblick in die aktuelle Praxis zum stationären Tarifrecht. Prof. Tomas Poledna erläutert die (z.T. prekäre) Stellung der Privatspitäler als Leistungserbringer im Bereich der Grund- und Zusatzversicherung.

Der zweite Teil der Beiträge weitet den Blick auf zusätzliche Aspekte, die im Zusammenhang mit der Spitalfinanzierung von Bedeutung sind. Dr. Markus Müller, Direktor des Stadtspitals Triemli Zürich, zeigt auf, welche Faktoren neben der versicherungsmässigen Finanzierung für die Ein- und Ausgaben eines Spitals in der Praxis von Bedeutung sind. Dr. Hans Heinrich Brunner, Vizedirektor des Bundesamts für Gesundheit, hat in seinem Referat die Perspektiven der Spitalfinanzierung erläutert. Er hat darauf hingewiesen, dass die künftige Diskussion viel stärker als die bisherige vom europäischen Recht bzw. von der Möglichkeit der stationären Behandlung im Ausland geprägt sein wird; dies nicht nur im Rehabilitationsbereich, wo sich in der Praxis bereits entsprechende Ansätze finden, sondern auch im Bereich der kostenintensiven Spitzenmedizin (z.B. bei seltenen Transplantationen). Aus zeitlichen Gründen steht das Referat hier leider nicht im Volltext zur Verfügung, die Folien zum Referat sind aber online zugänglich. Abschliessend geht der Gesundheitsökonom Dr. Willy Oggier auf die Frage ein, welche Finanzierungsform den Zielen des KVG am ehesten gerecht wird.

Die für die Publikation überarbeiteten Referatstexte werden vorliegend als Digitaler Tagungsband einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Im Namen des LuZeSo danke ich allen Referenten für ihre Beiträge und hoffe, dass die Erträge des «2. Zentrumstags» zur juristischen Klärung der komplexen Spitalfinanzierungsfragen beitragen.

Prof. Dr. iur. Thomas Gächter
Luzern/Zürich

Thomas Gächter
Thomas Gächter
Irene Vollenweider
Résumé

Ausgangslage, zentrale Fragestellungen sowie wesentliche Thesen der Referate des «2. Zentrumstags» des Luzerner Zentrums für Sozialversicherungsrecht (LuZeSo) vom 21. April 2005 werden im Sinn eines thematischen Überblicks gerafft dargestellt.

Markus Dürr
Résumé

In seiner einleitenden Stellungnahme erläutert der gegenwärtige Präsident der GDK aus der Sicht der Kantone aktuelle Probleme der Spitalfinanzierung. Er vertritt die These, dass die gegenwärtig praktizierte Finanzierungslösung nicht dem wahren Willen des Gesetzgebers entspricht und empfiehlt eine entsprechende Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes im Rahmen der laufenden Revision.

Gebhard Eugster
Résumé

Auf der Grundlage der Grundprinzipien der sozialen Krankenversicherung sowie der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden die juristisch massgeblichen Kriterien herausgearbeitet, welche für die Unterscheidung der grundversicherten Leistungen der sozialen Krankenpflegeversicherung und der darüber hinausgehenden Mehrleistungen massgeblich sind.

Martin Brunnschweiler
Résumé

Ja nachdem, ob sich die Spitaltarife nach öffentlichem Recht oder nach Privatrecht richten, kommen unterschiedliche Grundsätze der Tarifgestaltung zur Anwendung. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung zum Verhältnis von grund- und zusatzversicherten stationären Leistungen verlangt nach einem Tarifmodell, welches den von der Praxis betonten Tarifschutz sachgerecht umsetzt. Im Sinn der verbesserten Rechtssicherheit werden im Hinblick auf die laufende Revision des Krankenversicherungsgesetzes klare und praktikable Grundsätze im Bereich der stationären Tarife gefordert.

Tomas Poledna
Tomas Poledna
Résumé

Nach der geltenden gesetzlichen Regelung sind Privatspitäler (d.h. Spitäler, die nicht öffentlich oder öffentlich subventioniert sind) angemessen in die kantonale Spitalplanung einzubeziehen. Sie haben jedoch keinen Anspruch auf den kantonalen «Sockelbeitrag» bei der Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Das in der laufenden KVG-Revision in Aussicht genommene dual-fixe Finanzierungsmodell bedroht die Existenz der Privatspitäler, wenn keine angemessenen Schutzmassnahmen getroffen werden. Auch die jüngste bundesrätliche Rechtsprechung deutet in die Richtung einer erweiterten Planungkompetenz der Kantone, was für die Privatspitäler einschneidende Folgen haben könnte. Juristische Abgrenzungsprobleme ergeben sich bei zusatzversicherten Leistungen von Privatspitälern sowie beim so genannten «Upgrading». Diskutiert wird sodann der «Ausstand» als Alternative für Privatspitäler oder einzeln ihrer Abteilungen.

Markus Müller
Résumé

Spitalplanung und Spitalfinanzierung sind infolge der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zentrale Themen. Spitalplanungen sind nur als Leistungsplanungen wirksame Instrumente zur Steuerung der Gesundheitsversorgung. Über die Spitalfinanzierung kann die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen nicht nachhaltig gesteuert werden. Aktuelle Ansätze führen zu Intransparenz in der Leistungsentwicklung, da die Spitäler ihre Leistungen individuell festlegen müssen. Die öffentliche Diskussion und Definition der notwendigen Leistungen und vor allem der Einführung neuer Leistungen ist zur Kontrolle der Kostenentwicklung unabdingbar.

Willy Oggier
Résumé

Das schweizerische Gesundheitswesen steht vor weiteren Reformvorhaben. Zu den Kernpunkten im Bereich der Krankenversicherung gehören die Aufhebung des Vertragszwangs und die Einführung einer leistungsorientierten Spitalfinanzierung. Relativ selten beleuchtet werden in diesem Zusammenhang die Auswirkungen dieser Massnahmen auf den Risikoausgleich unter den Krankenversicherern. Dabei spielt genau diese Frage für die Funktionsweise eines Modells regulierten Wettbewerbs eine wichtige Rolle.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat den Schuldspruch für einen Mann aufgehoben, der vom Obergericht des Kantons Luzern wegen mehrfachen bandenmässigen Raubs zu 27 Monaten Zuchthaus verurteilt worden war. Die kantonalen Richter müssen über die Bücher, weil ihr erstes Urteil keine konkreten Umstände nennt, die auf ein bandenmässiges Vorgehen schliessen liessen.

Peter Josi
Résumé

Am ersten Tag seines Prozesses vor dem Bundesstrafgericht musste Peter Friederich, Ex-Botschafter der Schweiz in Luxemburg, dem vorsitzenden Richter Bernard Bertossa, dem stellvertretenden Bundesanwalt Claude Nicati sowie den Privatklägern Red und Antwort stehen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht wirft einem Psychiater, der eine sexuelle Beziehung zu einer Patientin aufgenommen hatte, einen schweren ärztlichen Kunstfehler vor und verlangt eine Bestrafung wegen der Ausnützung einer Notlage (Art. 193 Abs. 1 Strafgesetzbuch).

Jurius
Résumé

Der Bundesrat prüft die Bildung eines Ausschusses von Bund, Kantonen und Städten im Bereich E-Government, um die Koordination zwischen den föderalen Ebenen zu verbessern. Dies erklärt er in seinen Antworten auf fünf parlamentarische Vorstösse. Die Bundeskanzlei wird im Weiteren dem Bundesrat bis im Sommer einen Bericht über die Zukunft des Informationsportals www.ch.ch mit verschiedenen Varianten vorlegen. www.ch.ch soll zur nationalen Einstiegsseite der Schweiz ausgebaut werden.

Jurius
Résumé

Im Bereich der Weiterbildung soll das Steuerrecht dem Bildungsrecht angeglichen werden. Der Bundesrat hat am 11. Mai 2005 vom Bericht einer gemischten Arbeitsgruppe Kenntnis genommen, die drei Grundmodelle entwickelt hat. Der Bericht wurde zur Publikation freigegeben. Das Eidg. Finanzdepartement EFD ist zudem beauftragt worden, mit den Kantonen das weitere Vorgehen zu besprechen.

Jurius
Résumé

Die Kommission Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats hatte an ihrer Sitzung von Mitte April 2005 beschlossen, das Monopol auf der letzten Meile zu liberalisieren. Sie bestätigte diesen Entscheid an der Sitzung vom 12. Mai 2005 und hielt fest, dass alternative Anbieter, welche ungenügend in eigene Infrastrukturen investieren, vom schnellen Bitstrom-Zugang ausgeschlossen werden können.