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Lieber Herr Prof. Wiegand

Wir erinnern uns noch sehr genau, welchen Blick Sie uns zuwarfen, als wir Ihnen von der Idee einer Fachzeitschrift erzählten, die ausschliesslich digital und zudem jede Woche (Gott bewahre!) erscheinen sollte. Sie standen am Eingang der altehrwürdigen Eugen Huber Bibliothek am Falkenplatz der Universität Bern, es war kurz vor Mittag, Frühling 1999, und Ihr Blick liess einen Rückschluss, ob Sie unsere Idee ernst nahmen oder sich gleich wieder abwenden wollten, nicht zu. Wir waren voller Tatendrang und wollten aus dem Nichts einen Traum - die erste juristische Online-Fachzeitschrift der Schweiz - verwirklichen. Als wir Ihnen unser Vorhaben erläuterten, gab es Skizzen, ein paar Zeilen Code und ein Ideal. Und den Wunsch, diesen Traum mit Ihnen zu realisieren. Warum wir mit Ihnen zusammen arbeiten wollten? Wegen Ihrer fachlichen Kompetenz und Ihrer Erfahrung, Ihrer Offenheit, Ihrem Verständnis für Innovation, und vor allem wegen der Vermutung (die sich bestätigte), dass Ihre hilfsbereite und menschliche Art auch an allen Sonn- und Feiertagen für die Montagsausgabe von Jusletter da sein würde. Warum Sie sich damals an Ihrem 60. Geburtstag auf die Herausgeberschaft eines wöchentlichen Jusletter eingelassen haben, ist uns bis heute nicht ganz klar. War es unser Enthusiasmus? Auf jeden Fall waren und sind wir sehr glücklich darüber.

Wir möchten uns heute - nach 5 Jahren Zusammenarbeit und zum 5. Geburtstag von Jusletter - bedanken. Wir blicken zurück auf eine schöne, wechselvolle Geschichte, die Sie miterlebt und zu einem erheblichen Teil mitgeprägt haben. Wir möchten es nicht unerwähnt lassen, dass diese Geschichte nicht immer leicht war. Erfolg schafft Erwartungen, die wöchentlich erfüllt werden müssen.

Wir bedanken uns auch herzlich bei unseren Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleitern, die Ihnen die vorliegende Jusletter-Ausgabe widmen. Sie finden in dieser Ausgabe Beiträge von Prof. Dr. Marc Amstutz und Sikander von Bhicknapahari («Die Mythen der Revision»), PD Dr. Felix Dasser («Internationale Schiedsentscheide ohne Rechtsmittel: Ab jetzt gilt´s ernst»), Dr. Patrik Ducrey («Revision des Kartellgesetzes - Ablauf der Übergangsfrist»), Prof. Dr. Astrid Epiney («Zur Abgrenzung der Kompetenzen zwischen EU und Mitgliedstaaten»), Prof. Dr. Thomas Locher («Untauglicher Vorschlag für eine Änderung des Instituts der Rentenrevision»), Dr. Markus Reber («Der Umfang des Formzwangs beim Grundstückkauf») und Dr. Grace Schild Trappe («Zur Amerikanisierung des Schweizerischen Wirtschaftsstrafrechts»).

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles nur erdenklich Gute in allen Bereichen, die zu einem glücklichen Leben gehören und hoffen, dass Ihnen Jusletter noch viele Jahre Freude bereitet. Herzlichen Glückwunsch zum 65. Geburtstag!

Sarah Montani & Franz Kummer, Mit-Herausgeber
Redaktorinnen, Redaktoren und Ressortleiter
Nils Güggi, Projektleiter

Markus Reber
Markus Reber
Résumé

Wie weit reicht der Formzwang? Welche Punkte eines Grundstückkaufes müssen beurkundet werden? Bezieht sich der Beurkundungszwang auf alle Abreden eines Kaufes oder kann er auf das «Wesentliche» beschränkt werden? Sind auch Nebenabreden im Rahmen eines Grundstückkaufvertrages in die Beurkundung miteinzubeziehen? Müssen auch mit einem Grundstück verbundene kaufsfremde Vereinbarungen (z.B. Verträge über Werkleistungen, Architektenverpflichtungen, Übernahme von Inventar, Bierlieferungsverpflichtungen, etc.) öffentlich beurkundet werden? Der Aufsatz nimmt diese Fragen, die in der juristischen Literatur kontrovers diskutiert werden und in der Praxis von grosser Bedeutung sind, unter die Lupe.

Astrid Epiney
Astrid Epiney
Résumé

Der Beitrag geht der Abgrenzung der (Rechtsetzungs-) Kompetenzen zwischen der Europäischen Union bzw. der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten nach. Ausgangspunkt ist die derzeitige Ausgestaltung der Kompetenzverteilung, um auf dieser Grundlage die einschlägigen Artikel im Vertrag über eine Verfassung für Europa zu erörtern. Berücksichtigt werden auch die Voraussetzungen der Kompetenzausübung durch EU bzw. EG.

Grace Schild Trappe
Grace Schild Trappe
Résumé

Die Autorin beschreibt die Geschichte der Amerikanisierung des – stark auf den Bankbereich bezogenen – Schweizerischen Wirtschaftsstrafrechts und zieht eine aktuelle Zwischenbilanz.

Marc Amstutz
Marc Amstutz
Sikander von Bhicknapahari
Résumé

Der Entwurf zum Revisionsaufsichtsgesetz wird gegenwärtig im Parlament beraten. Der vorliegende Beitrag analysiert an diesem Beispiel die Engpässe des überkommenen Gesetzgebungsverfahrens im Zeitalter der Globalisierung. Dieses Verfahren ist, so zeigt sich, in vielen seiner Aspekte mehr mythisch, denn real. Die Dynamik des 21. Jahrhunderts verlangt nach neuen Formen der Rechtsproduktion – aber welche?

Patrik Ducrey
Patrik Ducrey
Résumé

Seit dem 1. April 2005 ist das teilrevidierte Kartellgesetz ohne Vorbehalte anwendbar. Nunmehr kann die Wettbewerbskommission (Weko) bei bestimmten Verstössen direkte Sanktionen aussprechen. Die einjährige Übergangsfrist, innert derer bestehende Wettbewerbsbeschränkungen aufgelöst oder gemeldet werden konnten, ist am 31. März 2005 abgelaufen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Tätigkeiten der Wettbewerbsbehörden während des Übergangsjahres, die spezifisch mit der Revision im Zusammenhang stehen. Es sind dies die Informationskampagne zur Orientierung der Unternehmen, die Behandlung der Meldungen gestützt auf die Schlussbestimmung zur Revision sowie die vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Anwendung der Bonusregelung und die Hausdurchsuchungen.

Felix Dasser
Felix Dasser
Résumé

Bei internationalen Schiedsgerichten in der Schweiz zwischen ausschliesslich ausländischen Parteien können diese schon im Voraus auf die Beschwerde ans Bundesgericht nach Art. 190 IPRG verzichten. Bisher musste dieser Verzicht nach allgemeinem Verständnis explizit auf das Rechtsmittel der Schiedsbeschwerde Bezug nehmen, um gültig zu sein. Heute gilt dies nicht mehr. Zahlreiche Klauseln, die bisher als ungültig oder zweifelhaft galten, werden – und sollen gemäss Bundesgericht – von jetzt an verbindlich sein. Was vom Bundesgericht als Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung deklariert wird, ist zumindest eine wesentliche Präzisierung, wenn nicht eher Änderung.

Thomas Locher
Résumé

Im Rahmen der 5. IV-Revision beabsichtigt der Bundesrat, dem Parlament zu beantragen, in Art. 17 Abs. 1 ATSG einen neuen «Revisionsgrund» einzuführen. Danach soll sich der Invaliditätsgrad auch aufgrund einer neuen Beurteilung eines im Wesentlichen unveränderten Sachverhaltes ändern können. Der nachfolgende Beitrag prüft, zu welchen Folgen die vorgeschlagene Gesetzesänderung führen würde.

Markus Felber
Résumé

Erkrankt ein Rechtsanwalt, kann seinem Klienten laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Einhaltung von Fristen kein Nachteil entstehen: «Entweder ist der Anwalt in einem Zustand, der ihm erlaubt, das für die Wahrung der laufenden Fristen Notwendige vorzukehren, oder er ist zu krank dazu, was die Wiederherstellung verpasster Fristen erlaubt.»

Markus Felber
Résumé

Das Zürcher Obergericht durfte einem Rechtsvertreter, der wegen Erschleichens einer Falschbeurkundung rechtskräftig zu einer bedingten Gefängnisstrafe von acht Monaten verurteilt worden ist, das Anwaltspatent entziehen.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesstrafgericht verlangt, dass die Bundesanwaltschaft ein nach dem Anschlag auf das World Trade Center in New York vom 11. September 2001 gegen einen Verwaltungsrat zweier Gesellschaften eingeleitetes gerichtspolizeiliches Ermittlungsverfahren bis Ende dieses Monats entweder einstellt oder aber beim zuständigen Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Einleitung einer Voruntersuchung beantragt.

Markus Felber
Résumé

Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Doppelbesteuerung in Bezug auf Privatliegenschaften in mehreren Kantonen präzisiert und die bisher grundsätzlich unbegrenzte Steuerhoheit des Kantons, in dem sich eine Liegenschaft befindet, eingeschränkt.

Markus Felber
Résumé

Im Zusammenhang mit der bisweilen erheiternden, aber oft ziemlich eigenwilligen Anonymisierungspraxis des Bundesgerichts ist in diesen Spalten vor Jahren von «namenlosem Elend in Lausanne» die Rede gewesen (NZZ 5. 1. 99). Das neue Bundesstrafgericht in Bellinzona scheint den grossen Vorbildern in Lausanne nicht nachstehen und deshalb beweisen zu wollen, dass die Namenlosigkeit südlich der Alpen noch elender sein kann als am Genfersee.

Peter Josi
Résumé

Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerde von acht Kantonsräten gegen die Medikamentenabgabe durch Ärzte als gegenstandslos abgeschrieben. Die II. Öffentlichrechtliche Abteilung hatte mit Urteil vom vergangenen 9. März bereits eine Beschwerde von Apothekern in gleicher Sache gutgeheissen und den entsprechenden Beschluss des Regierungsrates aufgehoben.

Peter Josi
Résumé

Die Kosten für die Verlegung der Werkleitungen unter dem künftigen Trassee der Glatttalbahn müssen von den Verkehrsbetrieben Glatttal (VBG) beziehungsweise vom Kanton übernommen werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der VBG abgewiesen und entschieden, dass auch für diesen Teil des Bahnprojekts eidgenössisches Recht gilt.

Peter Josi
Résumé

Am kommenden Montagnachmittag beginnt in Bellinzona vor den Schranken des Bundesstrafgerichts der Prozess gegen den ehemaligen Botschafter der Schweiz in Luxemburg, Peter Friederich. Die Hauptanklagepunkte gegen den im Juli 2002 verhafteten früheren Diplomaten lauten auf Geldwäscherei und Unterstützung einer kriminellen Organisation. Der Angeklagte vertritt den Standpunkt, nichts vom kriminellen Hintergrund seiner Auftraggeber gewusst zu haben.

Jurius
Résumé

Mit der Veröffentlichung des Entwurfes des Rundschreibens «Interne Überwachung und Kontrolle» unterstreicht die EBK ihren Willen nach einer Führungsposition der Schweizer Banken im Bereich Corporate Governance. Sie trägt jedoch auch dem Wunsch nach differenzierter Regulierung Rechnung. Das Rundschreiben lässt – je nach Grösse und Komplexität der beaufsichtigten Institute – Ausnahmen und Erleichterungen zu. Es regelt und erläutert u.a. die Unabhängigkeit des Verwaltungsrates, die Voraussetzungen zur Errichtung eines Audit Committees, die Pflichten der internen Revision und der Compliance-Funktion sowie das «Whistleblowing».

Jurius
Résumé

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2005 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.