Erkrankter Anwalt
Wiederherstellung versäumter Fristen
Erkrankt ein Rechtsanwalt, kann seinem Klienten laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Zusammenhang mit der Einhaltung von Fristen kein Nachteil entstehen: «Entweder ist der Anwalt in einem Zustand, der ihm erlaubt, das für die Wahrung der laufenden Fristen Notwendige vorzukehren, oder er ist zu krank dazu, was die Wiederherstellung verpasster Fristen erlaubt.»
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