Revision des Kartellgesetzes – Ablauf der Übergangsfrist
Seit dem 1. April 2005 ist das teilrevidierte Kartellgesetz ohne Vorbehalte anwendbar. Nunmehr kann die Wettbewerbskommission (Weko) bei bestimmten Verstössen direkte Sanktionen aussprechen. Die einjährige Übergangsfrist, innert derer bestehende Wettbewerbsbeschränkungen aufgelöst oder gemeldet werden konnten, ist am 31. März 2005 abgelaufen. Der vorliegende Beitrag beschreibt die Tätigkeiten der Wettbewerbsbehörden während des Übergangsjahres, die spezifisch mit der Revision im Zusammenhang stehen. Es sind dies die Informationskampagne zur Orientierung der Unternehmen, die Behandlung der Meldungen gestützt auf die Schlussbestimmung zur Revision sowie die vorbereitenden Arbeiten im Hinblick auf die Anwendung der Bonusregelung und die Hausdurchsuchungen.
Inhaltsverzeichnis
- I. Vorbemerkung
- II. Informationskampagne
- III. Meldungen innerhalb der Übergangsfrist
- IV. Vorbereitungen im Sekretariat der Weko
- 1. Neue Meldeformulare
- 2. Hausdurchsuchungen
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