Geteilte Besteuerung von Prämienrückzahlungen
Angleichung an Rentenleistungen
Eine Rückgewähr von Prämien aus der privaten Altersrentenversicherung eines Verstorbenen ist vom Empfänger zu 40 Prozent als Einkommen zu versteuern. Die restlichen 60 Prozent können gemäss Bundesgericht vom Kanton des letzten Wohnsitzes des Erblassers als Erbschaft besteuert werden
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